Online-Insolvenzantrag

Der "Online-Insolvenzantrag" von Freshwaters für Unternehmen

Mit der Absendung der folgenden Daten beauftragen Sie uns kostenlos und widerruflich, die Antragsvoraussetzungen zu prüfen und die Unterlagen zur Begründung eines anwaltlichen Mandantsverhältnisses zu erstellen und Ihnen diese elektronisch zukommen zu lassen.

Jetzt Online-Insolvenzantrag ausfüllen:

Ihre persönlichen Angaben

Angaben zum Unternehmen

Angaben zum Geschäftsbetrieb

Angaben zur Vermögenslage

Hinweise zum Online-Insolvenzantrag

Mit unserem Service "Online-Insolvenzantrag" geben wir Ihnen die Möglichkeit, uns mit Hilfe dieses Onlineformulars zur Prüfung der Einreichung eines Insolvenzantrages über das Vermögen der von Ihnen vertreten Gesellschaft oder Ihres Einzelunternehmens zu beauftragen. Durch unsere Vernetzung mit verschiedenen elektronischen Registern mussten wir nicht alle Daten von Ihnen anfragen. Sie erhalten im Anschluss noch eine Antwortmail mit einem Link für den Upload der Daten Ihrer Gläubiger (Rechnungen, Mahnungen, Forderungsaufstellungen etc.). Diese können Sie alternativ auch per E-Mail an insolvenz@freshwaters.de, per Post oder Telefax 030 609 85 43 19 übersenden.

Für die Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzantrag (§§ 304 ff. InsO) ist dieses Formular nicht geeignet. Wenn Sie Zweifel haben, setzen sich bitte mit uns in Verbindung. Auf Grundlage Ihrer Angaben können Sie sich darauf verlassen, dass der Eröffnungsantrag unter Erfüllung der gesetzlichen Antragsvoraussetzungen beim zuständigen Insolvenzgericht durch unsere Anwaltskanzlei unverzüglich vorbereitet und gestellt wird, wenn Sie uns den anschließenden Auftrag hierzu erteilen.

Da Rechtsanwälte besonders in der Pflicht stehen, Mandanten vor einem falschen oder missbräuchlichen Eröffnungsantrag zu schützen, werden wir auf Grundlage Ihrer Angaben und unserer daraus ergeben Rückfragen selbstverständlich die Rechtslage genau prüfen und nur dann den Antrag sofort einreichen, wenn keine Zweifel an Ihrem Antragsrecht bzw. Ihrer gesetzlichen Antragspflicht (§15a InsO) bestehen. Wir sind auch verpflichtet sie auf andere, mögliche Sanierungsoptionen hinzuweisen, soweit sie aus unserer Sicht für Sie bzw. Ihr Unternehmen bestehen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden Ihnen sodann elektronisch (oder auf Ihren Wunsch auch per Post) zur Verfügung gestellt. Ist der Eröffnungsantrag von uns fertiggestellt, werden wir ihn inhaltlich noch einmal mit Ihnen telefonisch, oder im Rahmen einer Videokonferenz, erörtern. Die Kosten für unsere Inanspruchnahme betragen 899 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. und werden auf Grundlage einer Honorarvereinbarung (§ 3a RVG) vereinbart (bis zu 20 Gläubiger, danach 15 € / Gläubiger zusätzlich), die mit der Beauftragung fällig werden.

Durch die Absendung dieses Formulars entstehen Ihnen allerdings noch keine Kosten, es werden auch keine Vorberatungsgebühren fällig. Kosten entstehen Ihnen erst, wenn wir die Mandantsannahme erklären und Sie uns darauf hin den verbindlichen Auftrag zur Einreichung des Eröffnungsantrages erteilen. Wir sind organisatorisch so aufgestellt, dass dies in der Regel am gleichen Arbeitstag stattfinden kann und der Eröffnungsantrag darauf hin unverzüglich beim Insolvenzgericht elektronisch eingereicht werden kann. Unser Mandat endet erst mit der Entscheidung über einen zulässigen Eröffnungsantrag!

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!